Aktuelles

Neue Verordnung – Corona Virus

Liebe Mitglieder, Kollegen und Kolleginnen

Nach unzähligen Gesprächen aber keiner abschliessenden offiziellen Weisung, da alle im Moment verständlicherweise überlastet sind, können wir Ihnen im Moment folgende Informationen weitergeben.

Offen bleiben können:
- Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern
- Geschäfte für Reparatur und Unterhalt von Gegenständen (ohne Verkaufssortimente)

Wenn in der Filiale Sortimentsbestandteile angeboten werden, die nicht zu den Produkten des kurzfristigen und täglichen Bedarfs zählen, aus Gründen der 
Gleichbehandlung, müssen jene Produkte, die über das erlaubte Sortiment hinausgehen, abgesperrt oder abgedeckt werden. Die Geschäfte dürfen also nur jene Produkte verkaufen die erlaubt sind.

Was sind «Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs»?
2.1 Drogeriefachmarktartikel, insbesondere Seife, Badezusätze, Parfums, Deodorants, hygienische Papierwaren, Hautcreme, Rasierzubehör, Haarpflegemittel, Zahnpflege, Babypflege, Windeln, sonstige Kosmetika, Produkte zur Gesundheitspflege sowie freiverkäufliche Arzneimittel, deren Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten auch ausserhalb von Apotheken gestattet ist;
2.2 Koch- und Essgeschirr, einschliesslich Bestecke und Kochutensilien, Aufbewahrungsbehälter und -folien, soweit sie nach Art und Preis Verbrauchsgütercharakter haben, sowie Kerzen;
2.3 Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel;
2.4 Zeitungen und Zeitschriften;
2.5 Papier- und Schreibwaren;
2.6 Zimmerpflanzen und Schnittblumen;
2.7 Fotoverbrauchsmaterial;
2.8 elektrotechnische Ersatzteile und elektrotechnisches Zubehör (wie Batterien, Akkus etc.);
2.9 Strumpfwaren, Unterwäsche und Babybekleidung, soweit sie nach Art und Preis Verbrauchsgütercharakter haben;
2.10 Bau- und Gartenartikel (wie Werkzeuge, Baustoffe, Saatgut, Erde);
2.11 Tiernahrung und Produkte, die zur Tierhygiene und Tierhaltung notwendig sind, sowie Tiere, die zur Gewährleistung einer artgerechten Haltung erworben werden müssen.

Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort.

Hier die offiziellen Unterlagen:
Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/64876.pdf

Viele Kantone haben eigene Massnahmen zum neuen Coronavirus beschlossen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich auch bei Ihrem Kanton. Den Kontakt finden Sie hier: www.ch.ch/de/coronavirus

Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Home-Office oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/64872.pdf

Wir werden uns mit allen möglichen Mitteln für unsere Mitglieder einsetzen und werden Sie entsprechend laufend informieren.
Diese Ausnahmesituation erfordert viel Geduld von uns Allen.

Wir wünschen Ihnen Gesundheit und viel Ausdauer in dieser schwierigen Situation.

Herzliche Grüsse
Mary Napoli und Bruno Schöllkopf

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