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Kurzarbeit und Kurzarbeitsentschädigung neue Lernende, Lernende und Lehrabgänger

Aufgrund der erwarteten Rezession und dem befürchteten Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit hat das SECO neue Regelungen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitsentschädigung für Berufslernende erlassen. Neu dürfen Unternehmen, die sich in Kurzarbeit befinden, trotzdem Lernende nach Lehrabschluss vorbehaltslos weiter beschäftigen.

Besonders für Lernende, die nach der Lehre noch keine Anschlusslösung haben, kann auf diesem Weg ein nahtloser Übergang in den Arbeitsmarkt und das Sammeln erster Berufserfahrungen ermöglicht werden.
Wir bitten die Lehrbetriebe, diese Möglichkeit in den Einzelfällen zu prüfen und hoffen, dass die Situation für den Berufsnachwuchs etwas entschärft werden kann.
Weitere Veränderungen betreffen die Anstellung neuer Lernenden sowie die Beendigung der Kurzarbeit für die Lernenden.

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