Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
CHF 250.00 – CHF 540.00
Per Definition ist es so, dass sämtliche Betriebe, welche Personal oder Lernende beschäftigen, gesetzlich verpflichtet sind, zur Wahrung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vorsorglich geeignete Massnahmen zu treffen und im Betrieb umzusetzen, gemäss Arbeits- (Art. 6 ArG) und Unfallversicherungsgesetz (Art. 82 UVG). Diese Massnahmen müssen dokumentiert, periodisch überprüft und angepasst werden. Eine Vernachlässigung dieser gesetzlichen Verpflichtung kann im Schadenfall zur Folge haben, dass das verantwortliche Unternehmen die finanziellen Konsequenzen eines Unfalls ganz oder zumindest teilweise, trotz Versicherung, selbst tragen muss.