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Saldosteuersätze (SSS) per 1. Januar 2025
Saldosteuersätze (SSS) per 1. Januar 2025
Die ESTV hat die Saldosteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten, die in der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SR 641.202.62) enthalten sind, überprüft.
Parallel zur Überprüfung der Saldosteuersätze erfolgte auch eine grundlegende Überarbeitung und Vereinfachung der Saldosteuersatzmethode gemäss Mehrwertsteuerverordnung (insbesondere Art. 77 – 96). Bei dieser Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung, die in der zweiten Hälfte Oktober 2023 in die Vernehmlassung gegeben wird, sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:
- Es können mehr als zwei Saldosteuersätze angewendet werden. Die 10%-Regel bleibt jedoch bestehen.
- Die 50%-Regel für Mischbranchen fällt weg.
- Die Sonderregelungen betreffend Export von Gegenständen (Formular 1050), Anrechnung der fiktiven Vorsteuer (Formular 1055) und Margenbesteuerung (Formular 1056) werden gestrichen.
Über deren Verfügung werden wir euch weiter informieren.